Die Stoffstrombilanz einfach erstellen mit der Plantivo Ackerschlagkartei

Jetzt schon für viele verpflichtend. Wir unterstützen bei der Stoffstrombilanz

Betroffen sind Betriebe mit mehr als 50 GV je Betrieb und gleichzeitig 2,5 GV je Hektar und Betriebe mit mehr als 30 ha und gleichzeitig mehr als 2,5 GV je Hektar. Betriebe, die die genannten Grenzen unterschreiten, aber im Bezugszeitraum mehr als 750 kg N in Form von Wirtschaftsdünger aufnehmen, sind ebenfalls zur Erstellung einer Stoffstrombilanz verpflichtet.

Stoffstrombilanz erstellt sich fast von selbst aus der Ackerschlagkartei

Düngung, Erntemengen, Saatgut usw. werden automatisch aus Ihrer Schlagkartei übernommen und Sie müssen nichts doppelt buchen. Zu- und Abgänge von Tieren oder Futtermittel können Sie bequem per Lieferschein erfassen.

Rechtzeitig erfassen! Nur 3 Monate Frist

Buchungen und Belege müssen Sie fortlaufend im Jahr erfassen und bilanzieren. Spätestens 3 Monate nach der Lieferung muss die Stoffstrom-Buchung erfasst sein.

Besonders relevant für Empfänger von Gärsubstrat

Bei Betrieben, die an eine Biogasanlage liefern oder von ihr Gärreste beziehen, werden die Grenzwerte oft auch ohne Tierhaltung überschritten. Betreiber von Biogasanlagen können auch für Ihre aufnehmenden Betriebe eine Bilanz rechnen (lassen).

Tierhalter und Biogasanlagen-Betreiber berechnen mit der Plantivo Ackerschlagkartei einfach und schnell ihre Stoffstrombilanz. Der Plantivo Kundendienst hilft bei Fragen jederzeit

Rufen Sie uns an: 06752-720619