Die Stoffstrombilanz ist besonders für Tierhalter und im Zusammenhang mit Biogasanlagen jetzt schon verpflichtend.
Die Stoffstrombilanz, auch Hof-Tor-Bilanz genannt, stellt alle Nährstoffzufuhren und Nährstoffabfuhren im Betrieb gegenüber, also alles, wofür i.d.R. Lieferscheine ausgestellt werden.
Wer muss eine Stoffstrombilanz erstellen?
In der Regel müssen Sie eine Stoffstrombilanz erstellen, wenn Sie:
- Eigene Tiere halten (>50 GV und >2,5 GV/ha)
- Sie zwar weniger Tiere halten, aber mit >750 kg N-Anfall und zusätzlich >750 kg Nges über Wirtschaftsdünger aufnehmen
- Sie eine Biogasanlage betreiben, die nicht ausschließlich mit NaWaRo betrieben wird
Den genauen Entscheidungsbaum finden Sie in der Grafik.
Ab 2023 müssen alle Betriebe mit mehr als 20ha landwirtschaftlich genutzter Fläche oder mehr als 50 GV eine Stoffstrombilanz erstellen.