Stoffstrombilanz, Hof-Tor-Bilanz

Für wen ist sie schon verpflichtend und wie wird sie berechnet? Wir erklären die Regeln. Mit der Plantivo Ackerschlagkartei ist die Stoffstrombilanz schnell und einfach erstellt.

Was ist eine Stoffstrombilanz/ Hof-Tor-Bilanz und wie funktioniert sie?

Die Stoffstrombilanz ist besonders für Tierhalter und im Zusammenhang mit Biogasanlagen jetzt schon verpflichtend.

Die Stoffstrombilanz, auch Hof-Tor-Bilanz genannt, stellt alle Nährstoffzufuhren und Nährstoffabfuhren im Betrieb gegenüber, also alles, wofür i.d.R. Lieferscheine ausgestellt werden.

Wer muss eine Stoffstrombilanz erstellen?

In der Regel müssen Sie eine Stoffstrombilanz erstellen, wenn Sie:

  1. Eigene Tiere halten (>50 GV und >2,5 GV/ha)
  2. Sie zwar weniger Tiere halten, aber mit >750 kg N-Anfall und zusätzlich >750 kg Nges über Wirtschaftsdünger aufnehmen
  3. Sie eine Biogasanlage betreiben, die nicht ausschließlich mit NaWaRo betrieben wird

Den genauen Entscheidungsbaum finden Sie in der Grafik.

Ab 2023 müssen alle Betriebe mit mehr als 20ha landwirtschaftlich genutzter Fläche oder mehr als 50 GV eine Stoffstrombilanz erstellen.

Muss ich eine Stoffstrombilanz rechnen

Welche Regeln gelten bei der Stoffstrombilanz?

  • Stoffstrombilanz verpflichtend seit 2018/2019 für betroffene Betriebe

  • 175 kg/ha Obergrenze für Stickstoffsaldo im 3-jährigen Schnitt oder 10% Überschreitung des individuellen Bilanzwertes

  • Aufzeichnung von Zu- und Abgängen spätestens 3 Monate nach der Lieferung

  • Fehlende Aufzeichnung kann als Ordnungswidrigkeit bestraft werden.

  • Aktuell keine Grenzwerte für P2O5 Salden in der Stoffstrombilanz, aber trotzdem Aufzeichnungspflicht

Stoffstrombilanz mit der  Plantivo Ackerschlagkartei einfach und schnell erstellen

Plantivo übernimmt automatisch alle Zu- und Abgänge aus den Ackerschlagkartei-Buchungen in die Stoffstrombilanz. Das spart viel Zeit und vermeidet Doppeleingaben.

  • Entwickelt besonders für Tierhalter und Biogas-Betriebe

  • Automatische Stoffstrombuchungen aus Aussaat, Düngung und Ernte

  • Lieferungen zwischen Betrieben nicht mehr doppelt erfassen

  • Import von Lieferscheinen z.B. von Raiffeisen Waren GmbH möglich
  • Prüfungssichere Dokumentation für alle Bundesländer

  • Mit individuellem Bilanzwert für Biogasanlagen

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Mehr Informationen

Die Plantivo Ackerschlagkartei kennt alle Regeln der Stoffstrombilanz/ Hof-Tor-Bilanz, ist einfach zu bedienen und hilft Fehler zu vermeiden.

Rufen Sie uns an: 06752-720619

Häufige Fragen und Antworten zur Stoffstrombilanz

Im Gegensatz zum Nährstoffvergleich zählen in der Stoffstrombilanz nicht die Nährstoffe, die auf die eigenen Flächen ausgebracht und geerntet werden, sondern die Zu- und Abgänge auf Betriebsebene.
Die Stoffstrombilanz muss bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bezugsjahres erstellt werden. Wenn Sie nach Kalenderjahr bilanzieren ist der 30.06. Stichtag, wenn Sie das Wirtschaftsjahr nutzen, der 31.10. bzw. der 31.12. jedes Jahr.

Zum ersten Mal war die Stoffstrombilanz in 2019 Pflicht.

Wenn Sie in der Plantivo Ackerschlagkartei eine Aussaat, Düngung oder Ernte buchen, wird das direkt in die Stoffstrombilanz übernommen und Sie müssen nichts extra buchen. Auch Lieferungen von einem Betrieb an einen anderen lassen sich in Plantivo leicht abbilden, wenn beide das Programm benutzen. Dann muss nur einer die Lieferung angeben.