Stoffstrombilanz, Hof-Tor-Bilanz
Für wen ist sie schon verpflichtend und wie wird sie berechnet? Wir erklären die Regeln. Mit der Plantivo Ackerschlagkartei ist die Stoffstrombilanz schnell und einfach erstellt.
Welche Regeln gelten bei der Stoffstrombilanz?
Stoffstrombilanz verpflichtend seit 2018/2019 für betroffene Betriebe
175 kg/ha Obergrenze für Stickstoffsaldo im 3-jährigen Schnitt oder 10% Überschreitung des individuellen Bilanzwertes
Aufzeichnung von Zu- und Abgängen spätestens 3 Monate nach der Lieferung
Fehlende Aufzeichnung kann als Ordnungswidrigkeit bestraft werden.
- Aktuell keine Grenzwerte für P2O5 Salden in der Stoffstrombilanz, aber trotzdem Aufzeichnungspflicht
Stoffstrombilanz mit der Plantivo Ackerschlagkartei einfach und schnell erstellen
Plantivo übernimmt automatisch alle Zu- und Abgänge aus den Ackerschlagkartei-Buchungen in die Stoffstrombilanz. Das spart viel Zeit und vermeidet Doppeleingaben.
Entwickelt besonders für Tierhalter und Biogas-Betriebe
Automatische Stoffstrombuchungen aus Aussaat, Düngung und Ernte
Lieferungen zwischen Betrieben nicht mehr doppelt erfassen
- Import von Lieferscheinen z.B. von Raiffeisen Waren GmbH möglich
Prüfungssichere Dokumentation für alle Bundesländer
Mit individuellem Bilanzwert für Biogasanlagen
Häufige Fragen und Antworten zur Stoffstrombilanz
Zum ersten Mal war die Stoffstrombilanz in 2019 Pflicht.
Wenn Sie in der Plantivo Ackerschlagkartei eine Aussaat, Düngung oder Ernte buchen, wird das direkt in die Stoffstrombilanz übernommen und Sie müssen nichts extra buchen. Auch Lieferungen von einem Betrieb an einen anderen lassen sich in Plantivo leicht abbilden, wenn beide das Programm benutzen. Dann muss nur einer die Lieferung angeben.