Düngebedarfsermittlung nach neuer Düngeverordnung
Wir erklären die Regeln in einfachen Worten, beschreiben wie eine Ackerschlagkartei oder ein Buchungsservice helfen und worauf Sie besonders achten müssen, um Strafen zu vermeiden.
Düngebedarfs-
ermittlung nach neuer Düngeverordnung
Wir erklären die Regeln in einfachen Worten, beschreiben wie eine Ackerschlagkartei oder ein Buchungsservice helfen und worauf Sie besonders achten müssen, um Strafen zu vermeiden.
Was regelt die Düngeverordnung und wer hilft mir?
Düngebedarfsermittlung einfach erklärt
Wie erstelle ich die Düngebedarfsermittlung?
Generell vor der ersten Düngung im Frühjahr. Auch bei Herbstdüngungen ist ein Düngebedarf nachzuweisen. Hier gilt eine vereinfachte Ermittlung.
- Die Flächen aus dem Agrarantrag – importieren wir für Sie
- Die Bodenproben, insbes. Nmin, Versorgungsstufe P2O5, Humusgehalt, organische Substanz im Grünland – importieren wir für Sie vom Labor
- Den Anbauplan für Hauptfrüchte, Zwischenfrüchte und Zweitfrüchte
- Die organische Düngung aus dem letzten Jahr
- Die Düngemengen aus dem Herbst
- Ggf. den Tierbestand und die Weidehaltung
- Ein paar Grundangaben zum Betrieb
Die Bundesländer unterscheiden sich meistens in den Stammdaten und den hinterlegten Faustzahlen. Aber auch bei der Berechnungslogik und den Obergrenzen gibt es Unterschiede. Die Plantivo Ackerschlagkartei kennt die Sonderregeln und unterstützt Sie. Hier ein paar Beispiele:
- Die Bundesländer dürfen verschärfte Regeln in roten Gebieten erlassen
- In Bayern ist die Nmin Simulation in roten Gebieten eine Besonderheit – Plantivo rechnet das nach LfL Vorgaben
- In Niedersachsen müssen Ergebnisse an ENNI gemeldet werden
- In Hessen gilt eine Obergrenze von 130 statt 170 kg/ha Gesamt-N aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln
- …
Mit gut sortierten Unterlagen ist das an einem Abend locker zu schaffen. Eine Ackerschlagkartei spart da viel Zeit. Mit den Buchungsservice benötigen die meisten Betriebe ca. 2-3 Stunden, je nach Komplexität und Anzahl Schläge.
Es gelten nur sehr wenige Ausnahmen bei den Aufzeichnungspflichten und der Düngebedarfsermittlung. Der Betrieb muss dafür
- sehr wenig landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften (<20ha bzw. 15ha in Eutrophierten Gebieten und <10ha in Roten Gebieten)
- und sehr wenig oder keinen Anbau von Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren haben
- und wenig oder keinen N-Anfall aus eigener Tierhaltung nachweisen
- und keine Wirtschaftsdünger oder Gärrückstände von Dritten aufnehmen
- oder auf keinem Schlag mehr als 50 kg N/ha und 30 kg/ha P2O5 aufbringen
Baumobst und Strauchbeeren unterliegen zwar der DüV, sind aber teilweise von der Dokumentation befreit. Es darf trotzdem nur nach Bedarf gedüngt werden.
Sprechen Sie uns an für die genauen Regeln in Ihrem Bundesland.
Ackerschlagkartei oder vom Berater rechnen lassen?
Plantivo bietet beide Optionen
Option A: Eine einfache Ackerschlagkartei nutzen
Mit der Plantivo Schlagkartei selbst rechnen
Die Obergrenze für Stickstoff (N) und Phosphor (P2O5) berechnet die Ackerschlagkartei von Plantivo schnell und einfach. Im Jahresverlauf warnt Sie das Programm, wenn Sie mit der tatsächlichen Düngung in den roten Bereich kommen.
Schneller Schlagimport aus dem Agrarantrag durch Kundendienst
Bodenproben-Übernahme vom Labor
- Mit roten Gebieten, N-Simulation (Bayern), Ausnahmeregeln etc.
- Ohne Handbuch intuitiv bedienbar – mit tel. Kundendienst

Option B: Düngebedarfsermittlung rechnen lassen
Der Plantivo Buchungsservice rechnet für Sie
Unsere landwirtschaftlichen Berater kennen alle Regeln auf Bundes- und Landesebene. Wir nehmen uns Zeit und beraten Sie persönlich – auch abends und am Wochenende. Den Service bieten wir auch Betrieben an, die noch nicht die Plantivo Schlagkartei nutzen.
Sie diktieren und wir verbuchen alles nach den Vorgaben der DüV
Schritt für Schritt Anleitung bei der Berechnung
Datenübernahme aus dem Agrarantrag und Bodenproben-Labor
Mit etwas Vorbereitung an einem Abend erledigt
