Düngebedarfsermittlung nach neuer Düngeverordnung

Wir erklären die Regeln in einfachen Worten, beschreiben wie eine Ackerschlagkartei oder ein Buchungsservice helfen und worauf Sie besonders achten müssen, um Strafen zu vermeiden.

Düngebedarfs-
ermittlung nach neuer Düngeverordnung

Wir erklären die Regeln in einfachen Worten, beschreiben wie eine Ackerschlagkartei oder ein Buchungsservice helfen und worauf Sie besonders achten müssen, um Strafen zu vermeiden.

Was regelt die Düngeverordnung und wer hilft mir?

Düngebedarfsermittlung einfach erklärt

Die Regeln im Überblick

Seit der neuen Düngeverordnung (erstmals im Jahr 2020/2021) müssen Landwirte vor der ersten Düngung mit Stickstoff- oder Phosphor-haltigen Düngemitteln eine schriftliche Düngebedarfsermittlung erstellen.

Fehlt die Bedarfsermittlung drohen hohe Strafen bei einer Betriebsprüfung.

Traktor mit Güllefass
  • Düngebedarfsermittlung ist vor der ersten Düngung jetzt Pflicht; vereinfachte Bedarfsermittlung im Herbst, vollständig im Frühjahr
  • Ergebnis der Düngebedarfsermittlung darf maximal um 10% überschritten werden (bei „nachträglich, unerwarteten Umständen“)

  • Herbstdüngung wird jetzt voll angerechnet. N-Anrechnung von Rinder- und Schweinegülle auf Ackerland erhöht sich um 10%

  • In Roten Gebieten gilt ein 20% Abschlag auf den N-Bedarf im Schnitt der betrieblichen „roten“ Flächen
  • Düngemaßnahmen müssen innerhalb von 2 Tagen in einer Ackerschlagkartei dokumentiert werden

  • Achtung bei landesspezifischen Besonderheiten: In Bayern gilt z.B. die N-Simulation in roten Gebieten

  • 170 kg/ha Obergrenze für organische Düngung im Betriebsschnitt und je Schlag in roten Gebieten (Hessen 130 kg/ha)

Rechtlicher Hinweis: alle Angaben ohne Gewähr.

Wie erstelle ich die Düngebedarfsermittlung?

Generell vor der ersten Düngung im Frühjahr. Auch bei Herbstdüngungen ist ein Düngebedarf nachzuweisen. Hier gilt eine vereinfachte Ermittlung.

  • Die Flächen aus dem Agrarantrag – importieren wir für Sie
  • Die Bodenproben, insbes. Nmin, Versorgungsstufe P2O5, Humusgehalt, organische Substanz im Grünland – importieren wir für Sie vom Labor
  • Den Anbauplan für Hauptfrüchte, Zwischenfrüchte und Zweitfrüchte
  • Die organische Düngung aus dem letzten Jahr
  • Die Düngemengen aus dem Herbst
  • Ggf. den Tierbestand und die Weidehaltung
  • Ein paar Grundangaben zum Betrieb

Die Bundesländer unterscheiden sich meistens in den Stammdaten und den hinterlegten Faustzahlen. Aber auch bei der Berechnungslogik und den Obergrenzen gibt es Unterschiede. Die Plantivo Ackerschlagkartei kennt die Sonderregeln und unterstützt Sie. Hier ein paar Beispiele:

  • Die Bundesländer dürfen verschärfte Regeln in roten Gebieten erlassen
  • In Bayern ist die Nmin Simulation in roten Gebieten eine Besonderheit – Plantivo rechnet das nach LfL Vorgaben
  • In Niedersachsen müssen Ergebnisse an ENNI gemeldet werden
  • In Hessen gilt eine Obergrenze von 130 statt 170 kg/ha Gesamt-N aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln

Mit gut sortierten Unterlagen ist das an einem Abend locker zu schaffen. Eine Ackerschlagkartei spart da viel Zeit. Mit den Buchungsservice benötigen die meisten Betriebe ca. 2-3 Stunden, je nach Komplexität und Anzahl Schläge.

Es gelten nur sehr wenige Ausnahmen bei den Aufzeichnungspflichten und der Düngebedarfsermittlung. Der Betrieb muss dafür

  • sehr wenig landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften (<20ha bzw. 15ha in Eutrophierten Gebieten und <10ha in Roten Gebieten)
  • und sehr wenig oder keinen Anbau von Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren haben
  • und wenig oder keinen N-Anfall aus eigener Tierhaltung nachweisen
  • und keine Wirtschaftsdünger oder Gärrückstände von Dritten aufnehmen
  • oder auf keinem Schlag mehr als 50 kg N/ha und 30 kg/ha P2O5 aufbringen

Baumobst und Strauchbeeren unterliegen zwar der DüV, sind aber teilweise von der Dokumentation befreit. Es darf trotzdem nur nach Bedarf gedüngt werden.

Sprechen Sie uns an für die genauen Regeln in Ihrem Bundesland.

Ackerschlagkartei oder vom Berater rechnen lassen?

Plantivo bietet beide Optionen

Option A: Eine einfache Ackerschlagkartei nutzen

Mit der Plantivo Schlagkartei selbst rechnen

Die Obergrenze für Stickstoff (N) und Phosphor (P2O5) berechnet die Ackerschlagkartei von Plantivo schnell und einfach. Im Jahresverlauf warnt Sie das Programm, wenn Sie mit der tatsächlichen Düngung in den roten Bereich kommen.

  • Rechtssicher in allen Bundesländern planen

  • Schneller Schlagimport aus dem Agrarantrag durch Kundendienst

  • Bodenproben-Übernahme vom Labor

  • Mit roten Gebieten, N-Simulation (Bayern), Ausnahmeregeln etc.
  • Ohne Handbuch intuitiv bedienbar – mit tel. Kundendienst
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Option B: Düngebedarfsermittlung rechnen lassen

Der Plantivo Buchungsservice rechnet für Sie

Unsere landwirtschaftlichen Berater kennen alle Regeln auf Bundes- und Landesebene. Wir nehmen uns Zeit und beraten Sie persönlich – auch abends und am Wochenende. Den Service bieten wir auch Betrieben an, die noch nicht die Plantivo Schlagkartei nutzen.

  • Persönliche Videoberatung durch unsere Experten

  • Sie diktieren und wir verbuchen alles nach den Vorgaben der DüV

  • Schritt für Schritt Anleitung bei der Berechnung

  • Datenübernahme aus dem Agrarantrag und Bodenproben-Labor

  • Mit etwas Vorbereitung an einem Abend erledigt

Plantivo Beratung Düngebedarfsermittlung

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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