Stoffstrombilanz – Jetzt schon verpflichtend für Tierhalter und Biogasanlagen
Betroffen sind Betriebe mit mehr als 50 GV je Betrieb und gleichzeitig 2,5 GV je Hektar und Betriebe mit mehr als 30 ha und gleichzeitig mehr als 2,5 GV je Hektar.
Betroffen sind Betriebe mit mehr als 50 GV je Betrieb und gleichzeitig 2,5 GV je Hektar und Betriebe mit mehr als 30 ha und gleichzeitig mehr als 2,5 GV je Hektar.
Durch die neue Düngeverordnung muss quasi jeder Betrieb eine Düngebedarfsermittlung erstellen und die tatsächlich ausgebrachte Menge am Jahresende darf i.d.R. nicht über diesem Wert liegen.
Wir erstellen die nötigen Planungen, Auswertungen und Dokumentationen für Sie nach den Vorgaben Ihres Bundeslandes. Schnell, prüfungssicher und praxisnah.
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