Die neue Düngeverordnung (DüV)
Was gilt im Erntejahr 2022? Wann, wo und vieviel darf ich düngen? Wo spart eine Ackerschlagkartei Aufwand und wer hilft mir bei der Berechnung?
Die neue Düngeverordnung (DüV) leicht erklärt
„Rote Gebiete“, Düngebedarfsermittlung, Gewässerabstand, 2-Tage Frist zur Dokumentation…
Die verschärfte Düngeverordnung gilt mittlerweile für alle Betriebe, die Stickstoff und Phosphor düngen, besonders wenn organische Wirtschaftsdünger im Spiel sind. Bereiten Sie sich jetzt vor und vermeiden Sie hohe Strafen. Wir helfen dabei, alle nötigen Regeln einzuhalten, die Düngebedarfsermittlung zu erstellen und rechtssicher zu dokumentieren.
Fehler vermeiden mit der Plantivo Ackerschlagkartei
Die Ackerschlagkartei berechnet alle Grenzwerte der Düngeverordnung automatisch und Sie sehen im Verlauf der Saison immer genau, auf welchem Schlag Sie noch wieviel düngen dürfen. Einfach, schnell und mit persönlicher Beratung.
- Düngebedarfsermittlung inkl. rote Gebiete
Obergrenze 170 kg/ha N organisch
- Gesamtbetriebliche Düngebilanz
- Mit Tierhaltung und Weidetagebuch
- Prüfungssichere Dokumentation mit Warnungen
- Schlagimport aus dem Agrarantrag und Bodenwerte vom Labor
Mit Nmin Simulation in Bayern und ENNI Meldung in Niedersachsen
Düngebedarfsermittlung vor der ersten Düngung Pflicht
Generell vor der ersten Düngung im Frühjahr. Auch bei Herbstdüngungen ist ein Düngebedarf nachzuweisen. Hier gilt eine vereinfachte Ermittlung.
- Die Flächen aus dem Agrarantrag – importieren wir für Sie
- Die Bodenproben, insbes. Nmin, Versorgungsstufe P2O5, Humusgehalt, organische Substanz im Grünland – importieren wir für Sie vom Labor
- Den Anbauplan für Hauptfrüchte, Zwischenfrüchte und Zweitfrüchte
- Die organische Düngung aus dem letzten Jahr
- Die Düngemengen aus dem Herbst
- Ggf. den Tierbestand und die Weidehaltung
- Ein paar Grundangaben zum Betrieb
Die Bundesländer unterscheiden sich meistens in den Stammdaten und den hinterlegten Faustzahlen. Aber auch bei der Berechnungslogik und den Obergrenzen gibt es Unterschiede. Die Plantivo Ackerschlagkartei kennt die Sonderregeln und unterstützt Sie. Hier ein paar Beispiele:
- Die Bundesländer dürfen verschärfte Regeln in roten Gebieten erlassen
- In Bayern ist die Nmin Simulation in roten Gebieten eine Besonderheit – Plantivo rechnet das nach LfL Vorgaben
- In Niedersachsen müssen Ergebnisse an ENNI gemeldet werden
- In Hessen gilt eine Obergrenze von 130 statt 170 kg/ha Gesamt-N aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln
- …
Mit gut sortierten Unterlagen ist das an einem Abend locker zu schaffen. Eine Ackerschlagkartei spart da viel Zeit. Mit den Buchungsservice benötigen die meisten Betriebe ca. 2-3 Stunden, je nach Komplexität und Anzahl Schläge.
Ackerschlagkartei oder vom Berater rechnen lassen?
Plantivo bietet beide Optionen
Option A: Eine einfache Ackerschlagkartei nutzen
Mit der Plantivo Schlagkartei selbst rechnen
Die Obergrenze für Stickstoff (N) und Phosphor (P2O5) berechnet die Ackerschlagkartei von Plantivo schnell und einfach. Im Jahresverlauf warnt Sie das Programm, wenn Sie mit der tatsächlichen Düngung in den roten Bereich kommen.
Schneller Schlagimport aus dem Agrarantrag durch Kundendienst
Bodenproben-Übernahme vom Labor
- Mit roten Gebieten, N-Simulation (Bayern), Ausnahmeregeln etc.
- Ohne Handbuch intuitiv bedienbar – mit tel. Kundendienst

Option B: Düngebedarfsermittlung rechnen lassen
Der Plantivo Buchungsservice rechnet für Sie
Unsere landwirtschaftlichen Berater kennen alle Regeln auf Bundes- und Landesebene. Wir nehmen uns Zeit und beraten Sie persönlich – auch abends und am Wochenende. Den Service bieten wir auch Betrieben an, die noch nicht die Plantivo Schlagkartei nutzen.
- Sie diktieren und wir verbuchen alles nach den Vorgaben der DüV
- Schritt für Schritt Anleitung bei der Berechnung
- Datenübernahme aus dem Agrarantrag und Bodenproben-Labor
Mit etwas Vorbereitung an einem Abend erledigt

Verlängerte Sperrfristen für Düngung
Die neue Düngeverordnung ist strenger
Achtung bei der Herbstdüngung, Roten Gebieten und Frost!
- Herbstdüngung auf Ackerland i.W. nur noch bei Winterraps, Wintergerste, Zwischenfrüchten, Feldfutter – Aussaattermine beachten
- Ausbringungsverbot, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist
- Die spezielle Regelung zur Aufbringung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln auf gefrorenen Boden entfällt.
- Flüssige, tierische Wirtschaftsdünger im Gemüsebau als Kopfdüngung verboten (Ausnahme: 12 Wochen bis zur Ernte)
- Obergrenzen ab dem 1. September bzw. nach der Ernte
- Grünland: max. 80 kg N/ha mit flüssigen organischen Düngemitteln
- Ackerland: max. 30 kg Ammonium-N oder 60 kg Gesamt N
Bei Roten Gebieten:
- Verbot der Herbstdüngung von Winterraps, Zwischenfrüchten ohne Futternutzung und Wintergerste
- Ab September dürfen nicht mehr als 60 kg N/ha mit flüssigen organischen Düngemitteln auf Grünland aufgebracht werden.

Abstandsauflagen nach neuer Düngeverordnung
Gewässerabstände bei Hangneigung beachten!
Je nach Hangneigung und Gewässerabstand regelt die DüV Düngeverbote bzw. Mindestabstände und Höchstgrenzen der Düngermenge. In „eutrophierten Gebieten“ gelten zusätzliche Verschärfungen. Ab einer Hangneigung von 5% ist ein ganzjährig begrünter Gewässerrandstreifen anzulegen. Einzelgaben auf unbestelltem Acker sind eingeschränkt und müssen sofort eingearbeitet werden.

Weitere Regeln zusammengefasst

Rote Gebiete
Schärfere Regelungen in besonders mit Nitrat belasteten „roten Gebieten“.
- 20% Abschlag beim Düngebedarf für Flächen, die ein Betrieb in roten Gebieten bewirtschaftet
- Schlagbezogene Obergrenze von 170 kg bzw. 130 kg org. N je ha
- Einzelne Ausnahmen für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe
- Verlängerte Sperrfristen für Gülle und Mist (1. Okt. bis 31. Jan. für Grünland; 1. Nov. bis 31. Jan. für Festmist und Kompost)

Stoffstrombilanz
Die Stoffstrombilanz wird schrittweise für alle verpflichtend und an die neue Düngeverordnung angepasst. Mit der Plantivo Stoffstrombilanz sind Sie vorbereitet. Sie füllt sich automatisch aus der Schlagkartei und Ihren Lieferscheinen.
- Schon seit 2018 verpflichtend bei mehr als 50 GV bzw. mehr als 30ha und >2,5 GV/ha, sowie Betriebe, die mehr als 750kg N als Wirtschaftsdünger aufnehmen. Bald für alle Ackerbaubetriebe relevant.
- Beachten Sie die Fristen: 31. März für die ersten Zu- und Abgänge im Kalenderjahr (dann kontinuierlich)

Schlagbezogene Düngeplanung
- Mit Plantivo entsteht die Düngeplanung automatisch aus Ihrer Ackerschlagkartei – ohne Doppelarbeit auf Knopfdruck!
- Es fließen z.B. die organische Düngung aus dem Vorjahr, Ihre Bodenproben, der Anbauplan inkl. Zwischenfrüchte und Ernteerträge Ihres Betriebes automatisch mit ein.

Nährstoffvergleich
- Der Nährstoffvergleich wird durch eine verpflichtende Schlag-genaue Düngemittel-Aufzeichnung ersetzt.
- Die Aufzeichnung muss immer aktuell sein. Nutzen Sie dafür die Plantivo Smartphone und Tablet App!