Stoffstrombilanz – einfach erklärt & digital erstellt

Die Stoffstrombilanz war für viele landwirtschaftliche Betriebe lange verpflichtend und ist auch heute noch ein wichtiges Instrument zur Übersicht betrieblicher Nährstoffströme.

Auch wenn die gesetzliche Pflicht zur Stoffstrombilanz seit Juli 2025 entfällt, nutzen viele Betriebe weiterhin eine betriebliche Nährstoffbilanz zur Kontrolle, Planung und Dokumentation.

Viele Betriebe stehen dabei vor der Frage, wie sich eine Stoffstrombilanz korrekt erstellen lässt, ohne unnötigen Zeitaufwand oder rechtliche Risiken einzugehen.

Auf dieser Seite erfahren Sie verständlich, was die Stoffstrombilanz ist, wer sie erstellen muss und wie Sie sie digital, sicher und zeitsparend umsetzen.

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Was ist eine Stoffstrombilanz?

Die Stoffstrombilanz ist eine gesetzlich geregelte Bilanzierung von Nährstoffzufuhren und -abfuhren eines landwirtschaftlichen Betriebs. Ziel ist es, Nährstoffüberschüsse – insbesondere Stickstoff und Phosphor – transparent darzustellen und Umweltbelastungen zu reduzieren.

Berücksichtigt werden unter anderem:

  • Zukäufe von Futtermitteln und Düngemitteln
  • Tierische und pflanzliche Erzeugnisse
  • Abgaben und Aufnahmen von Wirtschaftsdüngern

Die Stoffstrombilanz betrachtet den gesamten Betrieb, nicht einzelne Schläge.

Ziel der Stoffstrombilanz ist es:

  • alle Nährstoffzufuhren und -abfuhren eines Betriebs transparent darzustellen
  • Nährstoffüberschüsse frühzeitig zu erkennen
  • Umweltbelastungen zu reduzieren
  • die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nachzuweisen

Häufig wird die Stoffstrombilanz auch als betriebliche Nährstoffbilanz oder Hof-Tor-Bilanz bezeichnet.

Muss ich eine Stoffstrombilanz rechnen

Wer muss eine Stoffstrombilanz erstellen?

Die Stoffstrombilanz war bis Mitte 2025 für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe verpflichtend. Seit der Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung besteht keine gesetzliche Pflicht mehr. Dennoch führen viele Betriebe weiterhin freiwillig eine Stoffstrombilanz, um ihre Nährstoffströme transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Stoffstrombilanz: Was galt bis 2025 – und was gilt heute?

Bis Juli 2025 galt für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe eine Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz. Mit der Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung entfällt diese Pflicht. Anforderungen aus der Düngeverordnung – etwa zur Begrenzung von Stickstoffüberschüssen – bleiben jedoch weiterhin bestehen.

Stoffstrombilanz vs. Düngebilanz – der Unterschied

Die Stoffstrombilanz wird häufig mit der Düngebilanz verwechselt. Der zentrale Unterschied:

  • Düngebilanz: schlagbezogen, auf Flächenebene
  • Stoffstrombilanz: betriebsbezogen, alle Nährstoffströme

Beide Systeme ergänzen sich, verfolgen aber unterschiedliche Zielsetzungen.

Stoffstrombilanz
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Wie wird eine Stoffstrombilanz erstellt?

Auch ohne gesetzliche Verpflichtung entscheiden sich viele Betriebe dafür, eine Stoffstrombilanz freiwillig zu erstellen, um ihre betrieblichen Nährstoffflüsse besser zu kontrollieren.

Die Erstellung einer Stoffstrombilanz erfolgt in mehreren Schritten:

  • 1
    Erfassung aller relevanten Betriebsdaten (z. B. Tierbestand, Flächen, Zukäufe)
  • 2
    Zuordnung sämtlicher Nährstoffzufuhren und -abfuhren
  • 3
    Berechnung der Nährstoffsalden auf Betriebsebene
  • 4
    Prüfung der Ergebnisse und Dokumentation für Kontrollen

Die Erstellung einer Stoffstrombilanz erfordert die vollständige Erfassung aller Nährstoffzufuhren und -abfuhren eines Betriebs.

Welche Daten benötigt werden, wie die Berechnung erfolgt und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier – verständlich erklärt und praxisnah für landwirtschaftliche Betriebe.

Welche Daten werden benötigt?

Für die Erstellung einer Stoffstrombilanz sind u. a. notwendig:

  • Tierbestände
  • Futterzukäufe und -verkäufe
  • Düngemittelbewegungen
  • Ernte- und Verkaufsdaten
  • Wirtschaftsdüngertransporte

Je nach Betriebsstruktur kann die Datenerfassung sehr umfangreich werden.

Typische Fehler bei der Stoffstrombilanz

Häufige Fehler entstehen durch:

  • unvollständige Datensätze
  • falsche Umrechnung von Nährstoffgehalten
  • fehlende Plausibilitätsprüfungen

Diese Fehler können zu Beanstandungen bei Kontrollen führen.

Stoffstrombilanz digital erstellen – warum sich das lohnt

Die Stoffstrombilanz manuell zu erstellen ist zeitaufwendig und fehleranfällig. Digitale Lösungen erleichtern die Datenerfassung, übernehmen Berechnungen automatisch und sorgen für eine rechtssichere Dokumentation. Erfahren Sie, warum sich die digitale Erstellung der Stoffstrombilanz langfristig auszahlt – für mehr Übersicht, weniger Aufwand und höhere Sicherheit bei Kontrollen.

Gerade bei steigenden Dokumentationspflichten hilft eine digitale Stoffstrombilanz dabei, Fehler zu vermeiden, Zeit zu sparen und bei Kontrollen jederzeit auskunftsfähig zu sein.

Nachteile von Excel & Papier

Manuelle Lösungen sind:

  • zeitintensiv
  • fehleranfällig
  • schwer prüfbar
  • nicht revisionssicher

Gerade bei Kontrollen stoßen Excel-Listen schnell an ihre Grenzen.

Vorteile einer digitalen Stoffstrombilanz

Eine digitale Stoffstrombilanz bietet:

  • automatische Berechnungen
  • integrierte Plausibilitätsprüfungen
  • rechtssichere Dokumentation
  • einfache Auswertungen

Das spart Zeit und reduziert Risiken deutlich.

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Mehr Informationen

Stoffstrombilanz mit Plantivo – einfach & rechtssicher

Mit Plantivo Ackerschlagkartei erstellen Sie Ihre Stoffstrombilanz vollständig digital – abgestimmt auf aktuelle gesetzliche Vorgaben. Die Software führt Sie Schritt für Schritt durch alle relevanten Nährstoffströme und übernimmt Berechnungen automatisch.

Vorteile auf einen Blick:

Für welche Betriebe eignet sich die digitale Stoffstrombilanz?

Die digitale Stoffstrombilanz eignet sich für eine Vielzahl landwirtschaftlicher Betriebe – unabhängig von Größe oder Ausrichtung. Ob Tierhaltung, Ackerbau, Biogas oder Gemischtbetrieb: Erfahren Sie, welche Betriebe besonders von einer digitalen Stoffstrombilanz profitieren und warum sie bei steigenden Dokumentationspflichten immer mehr zum Standard wird.

Tierhaltende Betriebe & Biogasbetriebe

Tierhaltende Betriebe und Biogasanlagen stehen besonders im Fokus der Stoffstrombilanzpflicht. Durch hohe Nährstoffströme, Gärreste und Wirtschaftsdünger ist eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation unerlässlich – digital lässt sich diese deutlich einfacher und übersichtlicher umsetzen.

Durch hohe Nährstoffströme ist hier eine präzise Nährstoffbilanzierung besonders wichtig.

Ackerbau- & Gemischtbetriebe

Auch Ackerbau- und Gemischtbetriebe profitieren von einer digitalen Stoffstrombilanz. Sie schafft Transparenz über betriebliche Nährstoffflüsse, erleichtert die Kontrolle von Zukäufen und Abgaben und unterstützt eine sichere Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Kleine, mittlere & große Betriebe

Unabhängig von der Betriebsgröße bietet die digitale Stoffstrombilanz klare Vorteile. Während kleinere Betriebe von einer einfachen und zeitsparenden Lösung profitieren, gewinnen mittlere und große Betriebe vor allem durch Automatisierung, Übersichtlichkeit und höhere Kontrollsicherheit.

Häufige Fragen und Antworten zur Stoffstrombilanz

Im Gegensatz zum Nährstoffvergleich zählen in der Stoffstrombilanz nicht die Nährstoffe, die auf die eigenen Flächen ausgebracht und geerntet werden, sondern die Zu- und Abgänge auf Betriebsebene.
Die Frist von sechs Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres galt für die frühere Pflicht zur Stoffstrombilanz nach der Stoffstrombilanzverordnung. Seit der Aufhebung dieser Verordnung im Juli 2025 besteht keine gesetzliche Frist mehr. Bei freiwilliger Erstellung empfiehlt sich eine jährliche Bilanzierung zur besseren Vergleichbarkeit.

Wenn Sie in der Plantivo Ackerschlagkartei eine Aussaat, Düngung oder Ernte buchen, wird das direkt in die Stoffstrombilanz übernommen und Sie müssen nichts extra buchen. Auch Lieferungen von einem Betrieb an einen anderen lassen sich in Plantivo leicht abbilden, wenn beide das Programm benutzen. Dann muss nur einer die Lieferung angeben.

Seit Juli 2025 besteht keine gesetzliche Verpflichtung mehr zur regelmäßigen Erstellung einer Stoffstrombilanz. Viele Betriebe führen dennoch freiwillig jährlich eine betriebliche Nährstoffbilanz, um Planungssicherheit zu haben und bei Kontrollen gut vorbereitet zu sein.
Wird trotz bestehender Dokumentationsanforderungen keine Stoffstrombilanz oder vergleichbare Nährstoffübersicht geführt, kann dies bei Kontrollen kritisch bewertet werden.
Nein, die Stoffstrombilanzpflicht wurde mit der Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung im Juli 2025 abgeschafft. Die Dokumentation betrieblicher Nährstoffströme kann jedoch weiterhin freiwillig sinnvoll sein.

Die Plantivo Ackerschlagkartei kennt alle Regeln der Stoffstrombilanz/ Hof-Tor-Bilanz, ist einfach zu bedienen und hilft Fehler zu vermeiden.

Rufen Sie uns an: 06752-720619