Düngebedarfsermittlung – einfach, digital & rechtssicher erstellen

Die Düngebedarfsermittlung ist für landwirtschaftliche Betriebe gesetzlich vorgeschrieben und muss nach den Vorgaben der Düngeverordnung erstellt werden. Sie bildet die fachliche und rechtliche Grundlage für jede zulässige Düngung mit Stickstoff und Phosphor.

Eine digitale Düngebedarfsermittlung erleichtert die Berechnung erheblich, reduziert Fehler und sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen zuverlässig eingehalten werden – vom ersten Rechenschritt bis zur Kontrolle.

Die Düngebedarfsermittlung muss vor der ersten Düngemaßnahme vorliegen und bei Kontrollen vollständig dokumentiert sein.

Was ist eine Düngebedarfsermittlung?

Die Düngebedarfsermittlung beschreibt die fachlich und rechtlich korrekte Berechnung des Nährstoffbedarfs einer Kultur auf einem bestimmten Schlag. Ziel ist es, Pflanzen bedarfsgerecht zu versorgen und gleichzeitig Umweltauflagen einzuhalten.
Berücksichtigt werden unter anderem Kulturart, Ertragserwartung, Bodenart, Vorfrucht, organische Düngung sowie Standortfaktoren. Das Ergebnis legt fest, wie viel Stickstoff (N) und Phosphor (P₂O₅) maximal ausgebracht werden dürfen.

Ist die Düngebedarfsermittlung gesetzlich vorgeschrieben?

Die Düngebedarfsermittlung ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine gesetzliche Pflicht nach der Düngeverordnung. Wer sie nicht oder fehlerhaft erstellt, riskiert Bußgelder, Kürzungen von Fördermitteln und Probleme bei Kontrollen.

Hier erfahren Sie, wann die Düngebedarfsermittlung vorgeschrieben ist, für welche Betriebe sie gilt und worauf besonders zu achten ist.

Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung (DüV)

Ja – die Düngebedarfsermittlung ist nach der Düngeverordnung verpflichtend. Sie muss vor jeder ersten Düngung mit stickstoff- oder phosphorhaltigen Düngemitteln vorliegen.

Fehlt die Dokumentation oder ist sie fehlerhaft, drohen Bußgelder, Kürzungen bei Förderungen und Probleme bei Kontrollen.

Für welche Betriebe gilt die Pflicht?

Die Pflicht zur Düngebedarfsermittlung gilt für nahezu alle landwirtschaftlichen Betriebe, unabhängig von Betriebsgröße oder Bewirtschaftungsform – insbesondere für Ackerbau-, Futterbau- und Gemischtbetriebe.

Welche Daten werden für die Düngebedarfsermittlung benötigt?

Für eine korrekte Düngebedarfsermittlung müssen verschiedene Schlag-, Kultur- und Betriebsdaten berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem Bodenart, Ertragserwartung, Vorfrucht sowie Angaben zur organischen und mineralischen Düngung.

Welche Daten genau erforderlich sind und warum sie entscheidend für eine rechtssichere Düngebedarfsermittlung sind, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Anbauplanung & Flächenmanagement

  • Kultur & Sorte
  • Flächengröße
  • Bodenart & Bodenkennwerte

Ertrag &
Vorfrucht

  • Ertragserwartung
  • Vorfruchtwirkung
  • Zwischenfrüchte

Organische &
mineralische Düngung

  • Gülle, Mist, Gärreste
  • N- und P-Gehalte
  • Anrechenbarkeit
Plantivo Pflanzenschutz Prüfung Ackerschlagkartei

Düngebedarfsermittlung manuell, mit Excel oder digital?

Die Düngebedarfsermittlung kann manuell, mit Excel oder digital erstellt werden – jede Methode hat ihre Vor- und Nachteile. Während Papier und Excel schnell an Grenzen stoßen, bieten digitale Lösungen mehr Sicherheit, Zeitersparnis und Aktualität bei gesetzlichen Vorgaben.

Welche Form der Düngebedarfsermittlung für Ihren Betrieb sinnvoll ist, zeigt der folgende Vergleich.

Grenzen von Papier & Excel

Manuelle Berechnungen und Excel-Vorlagen sind fehleranfällig, zeitintensiv und schwer aktuell zu halten. Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechenlogik müssen selbst gepflegt werden – ein Risiko bei Prüfungen.

Vorteile einer digitalen Düngebedarfsermittlung

Digitale Lösungen führen automatisch durch alle Berechnungsschritte, berücksichtigen gesetzliche Vorgaben und dokumentieren revisionssicher. Änderungen werden zentral aktualisiert – ohne Mehraufwand für den Betrieb.

Düngebedarfsermittlung einfach digital erstellen

Eine digitale Düngebedarfsermittlung macht die Berechnung des Nährstoffbedarfs deutlich einfacher und sicherer. Statt komplexer Formeln und manueller Dokumentation führt Sie eine Software Schritt für Schritt durch alle erforderlichen Angaben und berücksichtigt automatisch die aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

So erstellen Sie Ihre Düngebedarfsermittlung schnell, nachvollziehbar und prüfsicher.

Plantivo Pflanzenschutz Prüfung Ackerschlagkartei

Option A: Eine einfache Ackerschlagkartei nutzen

Mit der Plantivo Schlagkartei selbst rechnen

Mit einer digitalen Ackerschlagkartei erstellen Sie die Düngebedarfsermittlung direkt auf Schlagebene. Das System berechnet automatisch die zulässigen N- und P-Mengen und warnt, wenn Grenzwerte überschritten werden.

  • Rechtssicher in allen Bundesländern planen

  • Schneller Schlagimport aus dem Agrarantrag durch Kundendienst

  • Bodenproben-Übernahme vom Labor

  • Mit roten Gebieten, N-Simulation (Bayern), Ausnahmeregeln etc.
  • Ohne Handbuch intuitiv bedienbar – mit tel. Kundendienst
Plantivo Ackerschlagkartei Laptop Schlagkarte

Option B: Düngebedarfsermittlung rechnen lassen

Der Plantivo Buchungsservice rechnet für Sie

Alternativ können Sie die komplette Düngebedarfsermittlung von erfahrenen Beratern erstellen lassen. Ideal für Betriebe mit wenig Zeit oder komplexen Rahmenbedingungen.

  • Persönliche Videoberatung durch unsere Experten

  • Sie diktieren und wir verbuchen alles nach den Vorgaben der DüV

  • Schritt für Schritt Anleitung bei der Berechnung

  • Datenübernahme aus dem Agrarantrag und Bodenproben-Labor

  • Mit etwas Vorbereitung an einem Abend erledigt

Plantivo Beratung Düngebedarfsermittlung

Für welche Betriebe ist eine digitale Düngebedarfsermittlung sinnvoll?

Eine digitale Düngebedarfsermittlung lohnt sich nicht nur für große Betriebe. Ob kleiner Familienbetrieb, wachsender Gemischtbetrieb oder Betrieb mit erhöhten Auflagen – überall dort, wo Zeit gespart, Fehler vermieden und Dokumentationspflichten sicher erfüllt werden müssen, bietet die digitale Lösung klare Vorteile. Für welche Betriebe sie besonders sinnvoll ist, zeigt der folgende Überblick.

Kleine, mittlere und große Betriebe

Unabhängig von der Betriebsgröße stellt die Düngebedarfsermittlung viele Betriebe vor ähnliche Herausforderungen. Eine digitale Lösung passt sich flexibel an kleine, mittlere und große Strukturen an und sorgt dafür, dass alle relevanten Vorgaben effizient und nachvollziehbar eingehalten werden.

Betriebe mit hoher Dokumentationspflicht

Je umfangreicher die Auflagen, desto wichtiger ist eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation. Digitale Systeme unterstützen Betriebe dabei, alle Pflichtangaben strukturiert zu erfassen und jederzeit prüfsicher bereitzuhalten – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Betriebe in roten Gebieten

In roten Gebieten gelten besonders strenge Vorgaben für die Düngung. Eine digitale Düngebedarfsermittlung hilft dabei, reduzierte Nährstoffobergrenzen sicher einzuhalten und Änderungen schnell zu berücksichtigen – ein entscheidender Vorteil bei Kontrollen und Nachweisen.

Wie erstelle ich die Düngebedarfsermittlung?

Generell vor der ersten Düngung im Frühjahr. Auch bei Herbstdüngungen ist ein Düngebedarf nachzuweisen. Hier gilt eine vereinfachte Ermittlung.

  • Die Flächen aus dem Agrarantrag – importieren wir für Sie
  • Die Bodenproben, insbes. Nmin, Versorgungsstufe P2O5, Humusgehalt, organische Substanz im Grünland – importieren wir für Sie vom Labor
  • Den Anbauplan für Hauptfrüchte, Zwischenfrüchte und Zweitfrüchte
  • Die organische Düngung aus dem letzten Jahr
  • Die Düngemengen aus dem Herbst
  • Ggf. den Tierbestand und die Weidehaltung
  • Ein paar Grundangaben zum Betrieb

Die Bundesländer unterscheiden sich meistens in den Stammdaten und den hinterlegten Faustzahlen. Aber auch bei der Berechnungslogik und den Obergrenzen gibt es Unterschiede. Die Plantivo Ackerschlagkartei kennt die Sonderregeln und unterstützt Sie. Hier ein paar Beispiele:

  • Die Bundesländer dürfen verschärfte Regeln in roten Gebieten erlassen
  • In Bayern ist die Nmin Simulation in roten Gebieten eine Besonderheit – Plantivo rechnet das nach LfL Vorgaben
  • In Niedersachsen müssen Ergebnisse an ENNI gemeldet werden
  • In Hessen gilt eine Obergrenze von 130 statt 170 kg/ha Gesamt-N aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln

Mit gut sortierten Unterlagen ist das an einem Abend locker zu schaffen. Eine Ackerschlagkartei spart da viel Zeit. Mit den Buchungsservice benötigen die meisten Betriebe ca. 2-3 Stunden, je nach Komplexität und Anzahl Schläge.

Es gelten nur sehr wenige Ausnahmen bei den Aufzeichnungspflichten und der Düngebedarfsermittlung. Der Betrieb muss dafür

  • sehr wenig landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften (<20ha bzw. 15ha in Eutrophierten Gebieten und <10ha in Roten Gebieten)
  • und sehr wenig oder keinen Anbau von Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren haben
  • und wenig oder keinen N-Anfall aus eigener Tierhaltung nachweisen
  • und keine Wirtschaftsdünger oder Gärrückstände von Dritten aufnehmen
  • oder auf keinem Schlag mehr als 50 kg N/ha und 30 kg/ha P2O5 aufbringen

Baumobst und Strauchbeeren unterliegen zwar der DüV, sind aber teilweise von der Dokumentation befreit. Es darf trotzdem nur nach Bedarf gedüngt werden.

Sprechen Sie uns an für die genauen Regeln in Ihrem Bundesland.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Lassen Sie sich persönlich beraten.